Spenden

Hospizarbeit ist auf Unterstützung und Engagement der Bevölkerung angewiesen. Neben den aktiven ehrenamtlichen Mitgliedern benötigen wir auch Freunde und Förderer, die unsere Arbeit finanziell unterstützen. Einmalige Spenden sind uns ebenso willkommen wir fördernde Mitglieder.

Seit 2002 wird die Arbeit der ambulanten Hospizdienste durch die Krankenkassen gefördert. Diese Förderung bezieht sich auf die Sterbebegleitung, und auch hier sind nicht alle Bereiche abgedeckt.  In der Trauerarbeit sind die Hospizdienste ausschließlich auf Spenden angewiesen, eine Förderung gibt es hierfür nicht. Wichtig ist uns, dass alle Angebote kostenfrei sind, damit sich jeder Mensch an uns wenden kann.

Hinweis zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen:

Grundsätzlich stellen wir Spendenbescheinigungen ab einer Höhe von 300 Euro aus, da bis zu einer Höhe von 300 Euro Spenden vom Finanzamt auch ohne offizielle Spendenbescheinigung berücksichtigt werden. Als Nachweis können Sie dort Ihren Kontoauszug einreichen. Sollten Sie dennoch eine Spendenbescheinigung wünschen, informieren Sie uns bitte, und wir stellen Ihnen diese sehr gerne aus.

Spendenbescheinigungen ab einer Höhe von 300 € erstellen und verschicken wir automatisch, sofern uns Ihre aktuelle Adresse vorliegt. Falls wir Ihre Adresse nicht haben, können Sie die Bescheinigung ganz einfach bei uns anfordern und wir senden Ihnen diese umgehend zu.

Wenn Sie regelmäßig an die Ambulante Hospizgruppe Bottrop e.V. spenden, erhalten Sie Anfang des Folgejahres automatisch eine Spendenbescheinigung, die alle Spenden aus dem Vorjahr zusammenfasst.

Diese Vorgehensweise hilft uns, die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten, und wir leisten gleichzeitig gemeinsam auch einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Informationen zum Umgang mit Spenderdaten:

Allen Spendern danken wir sehr herzlich für die großzügige Unterstützung! Uns ist es ein großes Anliegen, allen Spendern unseren besonderen Dank auszusprechen und gleichzeitig die Regeln des Datenschutzes zu beachten und besonders sorgfältig mit den Daten umzugehen, die wir im Rahmen einer korrekten Spendenverwaltung erheben müssen.

Im Folgenden möchten wir Sie informieren, wie wir mit Spenderdaten im Einzelnen verfahren und den Schutz Ihrer Daten sicherstellen: Alle unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf den Datenschutz verpflichtet und werden regelmäßig entsprechend geschult.

Gerne stellen wir Ihnen über Ihre Zuwendung eine Spendenquittung aus. Bitte beachten Sie, dass dies nur möglich ist, wenn Sie uns Ihre vollständige Adresse angeben. Für die Ausstellung einer Spendenquittung ist es notwendig, dass wir Ihre Kontaktdaten elektronisch speichern und verarbeiten. Zu diesen Daten haben nur berechtigte Mitarbeiter Zugang. Wir bewahren Ihre Daten für einen Zeitraum von 10 Jahren aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen auf.

Immer wieder unterstützen Spender unsere Arbeit mit einer sog. „Kranzspende“. Jeder einzelne Spender erhält dabei von uns eine Spendenquittung, falls er uns seine Kontaktdaten mitteilt. Der Initiator der Kranzspende erhält ein Schreiben mit der Gesamtspendensumme. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen aus Datenschutzgründen die Namen der einzelnen Spender und die jeweilige Spendenhöhe nicht mitteilen können.

Selbstverständlich haben Sie das Recht, der Speicherung Ihrer Daten zu widersprechen. Die Ausstellung einer Spendenquittung ist dann jedoch leider nicht möglich. Auch haben Sie die Möglichkeit, persönlichen Dankanrufen zu widersprechen.

 

Spendenkonto für die ambulante Hospizarbeit:

Sparkasse Bottrop

IBAN: DE68 4245 1220 0000 0434 89

BIC: WELADED1BOT